Polizei entsperrt Smartphone mit Fingerabdruck. Wo ist die Logik?


Ein Beschuldigter sollte sein Smartphone entsperren, damit die ermittelnden Personen es untersuchen können. Der Beschuldigte hat sich aber geweigert.

Die Polizei hat darauf hin die Fingerabdrücke des Beschuldigten genommen und mit deren Hilfe per Fingerabdruckscanner das Smartphone entsperrt. Es gab also keinen physischen Zwang, die Polizei hat nicht mit Gewalt den Finger des Beschuldigten auf den Smartphone-Scanner gelegt.

Der Fall landete vor Gericht. Das Landgericht Ravensburg hat geurteilt: Die Vorgehensweise war OK, die Polizei durfte das so machen. Das entsprechende Gesetz in der Strafprozessordnung sei technikoffen formuliert, zudem sei die Durchsuchung des Smartphones verhältnismäßig.

Die Begründung des Landgerichts finde ich in gewisser Weise nachvollziehbar, aber doch verstehe ich die Logik nicht.

Das Nehmen von Fingerabdrücken ist erlaubt, es gehört zum Erkennungsdienst. Und zufälligerweise lassen sich in manchen Fällen mithilfe der Fingerabdrücke auch Smartphones entsperren.

Willkür

Was aber, wenn das Gerät des Beschuldigten einzig mithilfe eines Zahlencodes oder Passwortes entsperrt werden kann? Dann hätten die Ermittler Pech gehabt, denn Beschuldigte können nicht gezwungen werden, ihren Zahlencode fürs Handy zu verraten.

Und wenn das Handy ausschließlich per Face-ID gesichert ist? Darf die Polizei dann womöglich den Kopf eines Beschuldigten fixieren, damit das Gerät in Ruhe vor das Gesicht gehalten werden kann?

Von einer sauberen gesetzlichen Regelung und von juristischen Urteilen erwarte ich die Klärung der Frage, ob und in welchen Fällen ein Smartphone durchsucht werden darf und wann nicht. Und welche Mittel legitim und rechtens sind, eine Sperre des Smartphones aufzuheben.

Wenn das Verwenden eigentlich zu einem anderen Zweck genommener Fingerabdrücke zur Entsperrung eines Smartphones erlaubt ist, bei einer Zahlencode-Sperre das Gerät aber gesperrt bleibt, dann ist das keine Regel, die einer nachvollziehbaren Logik folgt, sondern eine gewisse Willkür:

Diejenigen, die die Technik Fingerabdruck verwenden, haben bei Ermittlungen Pech gehabt. Alle anderen nicht. Und zwar nicht, weil das explizit so gewollt ist, sondern nur, weil zufälligerweise eine etablierte und erlaubte Methode des Erkennungsdienstes zur Entsperrung eines Smartphones verwendet werden kann.

Ich bin mir noch unsicher, ob ich diesem Tipp folgen werde: Der Rechtsanwalt Jens Ferner empfiehlt, jegliche biometrische Entschlüsselung zu deaktivieren.


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